Mukzeh
In der Liste der Begriffe ist das Wort
"mukzeh" bereits kurz erklärt als "Dinge, die an Shabbat nicht bewegt werden
dürfen". Dies bedarf jedoch einiger näherer Erläuterungen:
- ein für eine am Shabbat verbotene Melachah bestimmtes Werkzeug darf
man am Shabbat nicht bewegen. Will man diesen Gegenstand jedoch für eine
am Shabbat erlaubte Tätigkeit verwenden (z.B. eine Nuß mit einem Hammer
aufschlagen), so ist dies erlaubt, sofern hierfür kein anderer geeigneter
Gegenstand (der nicht mukzeh ist - in diesem Beispiel wäre dies u.a.
ein Nußknacker) vorhanden ist. Ebenfalls erlaubt ist es, wenn der durch
diesen Gegenstand belegte Platz benötigt wird (z.B. ein im Wege stehender
Staubsauger kann verwahrt werden). Wird ein Werkzeug hingegen aufgrund seiner
Beschaffenheit/Empfindlichkeit ausschließlich für seinen eigentlichen Zweck
verwendet (z.B. Uhrmacherwerkzeug), so darf es unter keinen Umständen
bewegt werden.
- was kein Werkzeug ist, darf auch nicht bewegt werden, wenn sein Platz benötigt
wird (z.B. Geld verwahren, mit einem Stein eine Tür offen halten, ein Haustier
vom Sessel nehmen).
- alles Eßbare (ob für Mensch oder Tier) ist nicht mukzeh und darf somit
auch bewegt werden. Glasscherben dürfen weggeräumt werden, damit sich niemand
daran verletzt. Gegenstände, die mukzeh sind, darf man mit dem Fuß
bewegen (z.B. ein Portemonnaie unter den Schrank schieben).
- eine Schublade oder ein Tisch, auf welchen mukzeh Gegenstände liegen,
darf den ganzen Shabbat nicht bewegt werden. Dies trifft zu unter den folgenden
Bedingungen:
- der mukzeh Gegenstand war zu Shabbatbeginn (Dämmerung am Freitag
Abend) bereits an dieser Stelle
- er wurde mit Absicht dort gelassen (und nicht etwa nur vergessen)
- er befand sich allein dort - lagen noch andere Gegenstände, die nicht
mukzeh sind, an gleicher Stelle, wird der Tisch/die Schublade
dadurch nicht mukzeh (daher ist es auch Brauch, die Challot
bereits vor Shabbat auf den Tisch zu legen, auf welchem die Shabbat-Leuchter
stehen).
- aus einem Mantel, in welchem man Geld vergessen hat, darf man selbiges
herausschütteln (und er ist dann nicht mukzeh). Hat man das Geld mit
Absicht dort gelassen, gilt dies nicht.
- Abfälle, die sich nach dem Essen auf dem Tisch befinden und selbst für Tiere
nicht eßbar sind (z.B. Nußschalen, Kirschkerne o.ä.), darf man nicht mit der
Hand wegnehmen. Stattdessen kann man das Tischtuch ausschütteln oder die
Abfälle mit einer Serviette o.ä. vom Tisch wischen. Auf dem Fußboden können
sie dann wie gewöhnlich zusammengekehrt werden.
- Spielsachen sind nicht mukzeh. Mit einem Ball, mit Murmeln oder Glaskugeln
darf im Haus gespielt werden - jedoch nicht im Garten. Mechanische Spielsachen
dürfen nicht aufgezogen werden (z.B. Autos).
- Musikinstrumente, Glocken, Pfeifen etc. sind generell mukzeh.
- Dinge, die für eine Mitzvah bestimmt sind, sind mukzeh (insbesondere
ist ein Lulav am Shabbat während Sukkoth aus diesem Grund
mukzeh, und auch heruntergefallener Schmuck der Sukkah darf weder an
Shabbat noch am Feiertag bewegt oder gar wieder angebracht werden).
- ist eine Sache bereits zu Shabbatbeginn mukzeh (z.B. eine vom Baum
gefallene Frucht, Wäsche, die zu Shabbatbeginn noch naß war), bleibt sie dies
für den gesamten Shabbat (auch wenn z.B. die Wäsche am Shabbat Nachmittag bereits
trocken ist; war sie zu Shabbatbeginn nur feucht, ist sie nicht mukzeh).